Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

  1. Anwendungs- und Geltungsbereich
    Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) der SEP IT AG gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend „Produkte“) die SEP IT AG anbietet und vertreibt. Als Kunden werden natürliche und juristische Personen bezeichnet, die mit SEP IT AG geschäftliche Beziehungen pflegen. Als Kunde werden auch Fachhändler und Wiederverkäufer bezeichnet. Die AGB gelten für alle Produkte und Dienstleistungen – kostenpflichtig und kostenfrei, die SEP IT AG anbietet oder erbringt. Verkauf und Lieferung erfolgen ausschliesslich gemäss den AGB von SEP IT AG. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, SEP IT AG hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt und diese nicht mit den AGB von SEP IT AG in Widerspruch stehen. Alle Änderungen, Ergänzungen, Abreden oder Nebenabreden mit Rechtswirkung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird auf dem Internet unter www.sep.ch publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann auch bei SEP IT AG bezogen werden.
  2. Angebot, Bestellung und Preise
    Alle Angebote von SEP IT AG sind unverbindlich. Die aktuellen Preise werden auf der Webseite der SEP IT AG unter www.sep.ch publiziert oder per Angebot übergeben. Preisänderungen und Fehler vorbehalten. Des weiteren bleiben vorbehalten anders lautende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und SEP IT AG. Die Preise haben erst nach Zustellung einer Auftragsbestätigung von SEP IT AG Verbindlichkeit. Preissenkungen der Hersteller und Lieferanten werden wo möglich an den Kunden weitergegeben, dies gilt ebenso für Preiserhöhungen. Die Preise der Produkte und Dienstleistungen verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer. Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung, Versand, Zustellung und Versicherung sind in den Preisen nicht enthalten. Frachtkosten werden je nach Zahlungsart mit einer separaten Position in Rechnung gestellt. Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich aufgrund der aktuellen Preisliste zur Zeit der Auftragsbestätigung beziehungsweise Lieferung berechnet. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. SEP IT AG kann jederzeit Änderungen in der Preisliste, auch ohne Vorankündigung, vornehmen. Supportleistungen sind im Produktpreis nicht inbegriffen. Gesetzliche und regulatorische Abgaben (SUISA/SWICO) werden nicht in jedem Fall separat ausgewiesen, sind aber im Preis jedes abgabepflichtigen Produktes enthalten.
  3. Liefertermine, Rücktritt von Bestellung
    Die von SEP IT AG abgegebenen Liefertermine beruhen auf Informationen der Lieferquelle sowie auf einer termingerechten Belieferung seitens Lieferanten und Hersteller unsererseits und erfolgen ohne Gewähr. In keinem Fall kann SEP IT AG haftbar gemacht werden für aus verspäteter Lieferung entstandenen Folgeschäden für den Kunden. Der Kunde kann von seiner Bestellung nur zurücktreten, insofern SEP IT AG seine Bestellung beim Lieferanten oder Hersteller aufgrund verspäteter Lieferung ebenso stornieren kann. Rücktritt von einer Bestellung durch den Kunden – aus welchen Gründen auch immer – bedarf generell des schriftlichen Einverständnisses von SEP IT AG.
  4. Versand
    Der Versand erfolgt in der Regel ab Partnerlieferant, St. Gallen oder Winterthur. Alle Sendungen, einschliesslich möglicher Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Sämtliche Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Sonderleistungen wie Expresslieferungen oder Nachnahmesendungen werden zusätzlich verrechnet. Wird vom Kunden auf Abholung bestellte Ware nicht innerhalb fünf Tagen ab Rechnungsdatum in St. Gallen oder Winterthur abgeholt, hat SEP IT AG die Wahl, die Ware dem Kunden kostenpflichtig zuzustellen, oder die Bestellung des Kunden zu annullieren.
  5. Übergang von Nutzen und Gefahr
    Mit der Übergabe der Produkte an das Transportunternehmen geht die Gefahr von SEP IT AG auf den Kunden über. Bei Abholung durch den Kunden oder dessen Beauftragter geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.
  6. Transportschäden
    Der Kunde verpflichtet sich, unsere Lieferungen sofort nach Erhalt auf Übereinstimmung und Vollständigkeit zu überprüfen. Allfällige Unregelmässigkeiten oder Transportsschäden, gleich welcher Art, müssen auf den Lieferpapieren der Spedition vermerkt, respektive bei Postlieferung sofort der zustellenden Poststelle gemeldet werden. In jedem Fall muss SEP IT AG unverzüglich, bei verdeckten Schäden spätestens innerhalb fünf Arbeitstagen, schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt werden. Nichteinhaltung dieser Frist hat für den Kunden den vollständigen Verlust jeglicher Ersatz- und Transportversicherungsansprüche zur Folge. SEP IT AG erhält vom Kunden bei Transportschäden und Unregelmässigkeiten jeglicher Art immer eine eidesstattliche Erklärung.
  7. Falschlieferungen, Reklamationen, Rücksendungen
    Der Kunde verpflichtet sich, Lieferungen unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit sowie Übereinstimmung der Lieferpapiere mit seiner Bestellung zu prüfen. Falschlieferungen, Falschbestellungen, Mängel oder Beanstandungen jeder Art sind SEP IT AG unverzüglich schriftlich zu melden. Sofern eine Beanstandung nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Produkte erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäss. Bei Abholung der Produkte durch den Kunden gilt seine Empfangsunterschrift auf unseren Lieferpapieren als Nachweis des ordentlichen und einwandfreien Erhalts der Lieferung. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf in jedem Fall der vorherigen Zustimmung und des entsprechenden Rücksendebegleitscheins mit RMA-Nummer von SEP IT AG. Es gelten für Rücksendung auch die auf dem Rücksendebegleitschein aufgeführten zusätzlichen Bedingungen für die Rücknahme und Gutschrift von Produkten. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und auf Gefahr des Kunden. Die Rückgabe von Beschaffungsartikeln (speziell für den Kunden bestellt) ist ausgeschlossen. SEP IT AG behält sich vor, Produkte mit fehlender oder defekter Originalverpackung beziehungsweise nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Falls SEP IT AG die Rücksendung trotzdem akzeptiert, ist SEP IT AG berechtigt eine in SEP IT AG Ermessen stehende Reduktion der Gutschrift vorzunehmen. Produktrücksendungen, die nicht durch das Verschulden von SEP IT AG veranlasst werden (Kulanzrücknahmen) sind prinzipiell nicht möglich. Für genehmigte Kulanzrücknahmen ab dem sechsten Tag nach Rechnungsdatum werden dem Kunden für die administrative Abwicklung folgende Gebühren berechnet:
    – Für ungeöffnete Produkte wird eine Bearbeitungsgebühr von 5% des Produktwerts, jedoch mindestens CHF 25.00 erhoben.
    – Für geöffnete, vollständige Produkte in Originalverpackung erhalten Sie von uns ein Rückkaufangebot abzüglich CHF 25.00 Bearbeitungsgebühr. SEP IT AG behält sich vor, genehmigte Kulanzretouren bei Wareneingang auf Übereinstimmung mit dem Rücksendeantrag zu prüfen und zu bewerten. Bei Abweichungen zum Antrag kann die Rücknahme/Gutschrift der Produkte abgelehnt und können diese dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko retourniert werden. Im Falle einer Preissenkung nach Rechnungsstellung wird dem Kunden der Produktwert basierend auf dem niedrigeren aktuellen Preis gutgeschrieben. Im Falle einer Preiserhöhung wird maximal der ursprüngliche Kaufpreis des Kunden vergütet.
  1. Garantie
    Jegliche Garantieansprüche des Bestellers beschränken sich auf den Umfang der Gewährleistung des Herstellers. Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf den Ersatz des mangelhaften Gegenstandes oder auf die Vergütung des Zeitwerts des nicht ersetzten Gegenstandes. Durch mechanische Einwirkung und/oder Manipulation an der Verkaufsware erlöschen jegliche Garantieansprüche des Kunden. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von uns gelieferten Gegenstände zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Insoweit treten wir sämtliche Herstellergarantien an den Kunden ab. Jede Gewährleistung unsererseits entfällt, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt. Wir weisen darauf hin, dass die von uns vertriebenen Systeme meistens im Ausland entwickelt und hergestellt werden. Diese Systeme sind daher auch nicht auf ihre Übereinstimmung mit Schweizer Normen, insbesondere auf Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften überprüft und werden ihnen daher zum Teil auch nicht entsprechen.
  2. Garantieabwicklung
    Der Kunde beantragt bei SEP IT AG unter Angabe einer detaillierten Fehlerbeschreibung für das defekte Gerät eine Rücksendebewilligung. SEP IT AG stellt dem Kunden eine entsprechende Bewilligung in Form eines Rücksendebegleitscheins/RMA Nummer zu, falls die Garantieansprüche berechtigt sind und die Garantieabwicklung über SEP IT AG erfolgt. Die Rücksendebedingungen sind integrierender Bestandteil der Garantieabwicklung und sind auf dem Rücksendebegleitschein aufgeführt. Stellt der Hersteller oder Lieferant für defekte Geräte eine externe Servicestelle zur Verfügung, wird diese dem Kunden für die Abwicklung seiner Garantieansprüche mitgeteilt. SEP IT AG gibt in jedem Fall nur die Hersteller- oder Lieferantengarantie an den Kunden weiter.
  3. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und SEP IT AG Eigentum von SEP IT AG. Der Kunde bzw. Abnehmer ist zur Weiterveräusserung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Kunden jedoch nicht gestattet. Der Kunde beziehungsweise der Abnehmer ist verpflichtet, unsere Vorbehaltsrechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.
  4. Zahlung
    Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit der Auslieferung der Ware. Die Rechnungen werden generell 10 Tage nach Rechungsdatum rein netto zur Zahlung fällig, ausser bei Neukunden, die in der Regel nur gegen Vorauskasse beliefert werden. Wird eine Rechnung innerhalb der Frist nicht bezahlt, befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Vorzeitige Zahlung berechtigt nicht zum Abzug von Skonto. Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen aufgrund irgendwelcher Gegenansprüche ist nicht zulässig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 1% des Rechnungsbetrags pro Monat. Bei Zahlungsverzug hat SEP IT AG das Recht, ohne vorgängige Information an den Kunden seine weiteren Bestellungen resp. Lieferungen bis zu Begleichung der fälligen Ausstände auszusetzen. Weiter behält sich SEP IT AG das Recht vor, die vom Kunden reservierten Waren an andere Kunden von SEP IT AG weiter zu verkaufen. Bei absehbaren Liquiditätsengpässen hat der Kunde SEP IT AG unverzüglich darüber zu informieren.
  5. Kreditlimite
    Die Kreditlimite wird durch die SEP IT AG festgelegt. Generell gilt für Neukunden Bezug gegen Vorauszahlung. Für eine permanente Kreditlimite wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Der Kunde erklärt sich bereit, SEP IT AG die notwendigen Unterlagen zur Einsicht zur Verfügung zu stellen und der Kreditabteilung die notwendigen Auskünfte zu erteilen.
  6. Verrechnung, Retentionsrecht
    Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der SEP IT AG zu verrechnen. Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden ist vollumfänglich wegbedungen.
  7. Haftung
    SEP IT AG verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss den aktuellen AGB und den übrigen Vertragsbestimmungen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall ergeben, ist ausgeschlossen.
  8. Wiederausfuhr, Anti-Korruption
    Die von SEP IT AG vertriebenen Produkte unterliegen zum Teil den US- und schweizerischen Exportkontrollbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung bei der zuständigen Behörde (zur Zeit die Sektion für Ein- und Ausfuhr des Eidgenössischen Volkswirtschafsdepartements) nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf, oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen. Es ist dem Kunden untersagt einem Amtsträger oder einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten eine Zahlung oder einen sonstigen Vorteil für diesen oder seinen unmittelbaren Angehörigen als Gegenleistung dafür anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, die den Kunden oder SEP IT AG bei der Lieferung von Waren oder gewerblichen Leistungen in unlauterer Weise bevorzugt.
  9. Datenschutz, Informationen an Hersteller
    Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass SEP IT AG auf Anfrage ihrer Lieferanten, Hersteller und Kreditversicherer im Rahmen von „Hersteller- und Kunden-Reportings“ ihnen kauf- und kundenbezogene Daten zur Verfügung stellt. Bietet der Hersteller für Projektgeschäfte spezielle Projektpreise an, muss der Kunde SEP IT AG innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung eine Kopie des Abliefernachweises der Produkte sowie die Rechnung an den Endkunden zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Richtlinien der Hersteller für Projektgeschäfte zu befolgen. Dies gilt auch für die Aufbewahrungspflicht der zum Projektgeschäft gehörenden Unterlagen nach handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften. Falls der Kunde gegen unsere oder die Richtlinien der Hersteller verstösst, hat SEP IT AG das Recht, die zu Unrecht vom Käufer vereinnahmten Beträge nach zu belasten und den Kunden von zukünftigen speziellen Projektpreisen auszuschliessen.
  10. Gebrauch der SEP IT AG Tools und deren Daten
    Der Kunde darf Daten, welche er von SEP IT AG zum Gebrauch bekommt, an Dritte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von SEP IT AG weitergeben. Der Kunde ist für die Zugangsdaten selbst verantwortlich. Ein allfälliger Schaden aus unsachgemässem Umgang mit zum Beispiel Passwörtern kann gegenüber der SEP IT AG nicht geltend gemacht werden.
  11. Änderung und Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    SEP IT AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern. Änderungen respektive die aktuell gültigen AGB sind allen Kunden über unsere Webseite abruf- und einsehbar. Für Bestellungen, die zeitlich vor dem Inkrafttreten der geänderten AGB aufgegeben wurden und die durch eine Auftragsbestätigung von SEP IT AG Verbindlichkeit erlangt haben, gilt auch nach Inkrafttreten der geänderten AGB die bisherigen AGB. Die jeweils gültige und aktuelle Version der AGB befinden sich auf der Webseite von SEP IT AG und ersetzen ohne Benachrichtigung dem Kunden früher überlassene Fassungen.
  12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
    Alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis unterstehen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz unserer Gesellschaft.

SEP IT AG, St. Gallen 5. April 2017